Die Duldung von Genitalverstümmelung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeitführt zu beispielloser Verschwendung von Spendengeldern/Steuern
Hamburg, den 10.12.09. Ohne die Einhaltung der Menschenrechte kann es keine nachhaltige Entwicklung geben! Doch am Beispiel der Genitalverstümmelung an Mädchen (ca. drei Mio. neue Opfer jährlich) wird auf erschütternde Weise deutlich:
Weder in der staatlichen noch in der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wird diese Erkenntnis berücksichtigt. Die Einhaltung der Menschenrechte ist
praktisch kein Kriterium!
Es werden kritiklos Spenden- bzw. Steuergelder in Form von Entwicklungshilfe an Empfänger gezahlt, die es ablehnen, die grundlegendsten Menschenrechte, u.a. die Unversehrtheit ihrer Kinder (und damit den Verzicht auf Genitalverstümmelung) anzuerkennen: Denn die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte bildet sowohl beim BMZ (staatliche Entwicklungshilfe) als auch bei Nichtregierungsorganisationen (in erster Linie private Spenden) keinerlei Kriterium für die Geldvergabe.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) setzt sich noch nicht einmal in der Hälfte der Länder für ein Ende der entwicklungshemmenden Verstümmelungspraxis ein, an die es jährlich mehr als 250 Millionen Steuergelder zahlt – trotz des Wissens, dass dort bis zu 90% der Mädchen verstümmelt werden (z.B. Ägypten, Guinea, Sierra Leone) und die Regierungen die Verstümmelungen entweder unterstützen oder ihre Gesetze auf geduldigem Papier ruhen lassen.
Nichtstaatliche Organisationen wie z.B. Plan International, World Vision, Kindernothilfe und ChildFund Deutschland überlassen bis zu 400.000 Patenmädchen in 15 Ländern schutzlos der Genitalverstümmelung und weigern sich, die Unversehrtheit der Kinder von den Patengemeinden einzufordern. Die Paten werden durch diese Politik getäuscht, denn ihnen wird suggeriert, mit den Mitteln werde den Kindern wirkliche Hilfe und eine bessere Zukunft ermöglicht. Ihre Spenden werden in beispiellosem Ausmaß verschwendet, da sie in Gemeinden/Gesellschaften investiert werden, die durch ihr Beharren auf schwersten Menschenrechtsverletzungen signalisieren, dass sie zu nachhaltiger Entwicklung gar nicht bereit sind.
Darum fordern wir, dass die Einhaltung der Menschenrechte konsequent als grundlegende Voraussetzung für Entwicklungshilfe von den Gebern aktiv eingefordert und in den Förderkriterien verankert wird.
Konkretes Beispiel: http://www.patenmaedchen.de
Kontakt: Simone Schwarz , Tel. 0341 / 33 107 96,
Bündnis zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung: Akifra e.V., Giordano Bruno Stiftung, Human Rights Services Oslo/Norwegen, Lobby für Menschenrechte e.V., Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft, TABU e.V., TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung und WADI e.V.
Eine ausführliche Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Duldung von Genitalverstümmelung und der Verhinderung von Entwicklung finden Sie hier.