Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox klingen mag, lässt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen:
Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten.
Genitalverstümmelungen werden i.d.R. an minderjährigen Kindern verübt, die in Abhängigkeit von den Tätern/Anstiftern (Eltern/Familie) leben. Eine Meldung der Tat durch die minderjährigen Opfer kann grundsätzlich nicht erwartet werden.
Außerdem wird die Gewalt im Genitalbereich der Opfer verübt und bleibt meldeberechtigten Dritten (z.B. Nachbarn, Lehrern, Sozialarbeitern) weitgehend verborgen. Die Einzigen, die Genitalverstümmelung an minderjährigen Opfern feststellen können, sind Ärzte und medizinisches Personal, die der Schweigepflicht unterliegen. Die rechtlichen Regelungen der Schweigepflicht legen fest, dass grundsätzlich keine Meldung mit dem Ziel der Strafverfolgung geleistet werden darf. Ärzten wird somit die Meldung dieses Verbrechens an die Polizei/ Staatsanwaltschaft untersagt.
Der deutsche Staat zwingt Ärzte und medizinisches Personal auf diese Weise in die Komplizenschaft mit den Tätern und verhindert die Möglichkeit, das Strafrecht konsequent anzuwenden.
Der TaskForce liegen mehrere Berichte über die Einlieferung verstümmelter Mädchen in deutsche Krankenhäuser vor – welche die Täter (Eltern/Familie) dank Schweigepflicht ohne strafrechtliche Konsequenzen wieder verließen. Außerdem haben wir Belege dafür, dass in deutschen Arztpraxen Genitalverstümmelungen an minderjährigen Mädchen bekannt wurden, die Ärzte aber „rechtmäßig“ schweigen und die Täter schützen.
Die Frage, wie die – durch die Schweigepflicht erzwungene – Duldung von Genitalverstümmelungen an Kindern, für die der Staat eine Schutzpflicht zu erfüllen hat, ethisch und rechtlich zu rechtfertigen ist, haben bisher weder Parlamentarier noch Ministerien beantwortet.
Deutschland gehört mit seiner Politik des Täterschutzes durch die Schweigepflicht zu einer Minderheit in Europa: In den meisten europäischen Ländern besteht eine Meldepflicht von Genitalverstümmelungen.
Besonders die Bundesärztekammer und das Bundesgesundheitsministerium aber auch Politiker lehnen die Einführung der Meldepflicht ab und rechtfertigen das Schweigen stets damit, dass ansonsten „die Mädchen nicht mehr zur Untersuchung/zu Ärzten gebracht würden“.
Mit der Koppelung der Meldepflicht an eine gesetzlich geregelte, strikt sanktionierte Untersuchungspflicht kann dieses Täterschutz-Argument auf sehr einfache Weise ausgeräumt werden.
Arvid Vormann von unserer Partner-Organisation WADI e.V. hat zum Täterschutz-Aspekt einen Kommentar verfasst.